Der Bundespräsident kann für die unmittelbar folgende Funktionsperiode nur einmal wiedergewählt werden und in Summe zwölf Jahre ununterbrochen im Amt sein. Trotz Unklarheit des Gesetzes ist herrschende Lehre, dass nach einer solchen 12-jährigen Amtsdauer (mit je zwei 6-jährigen Funktionsperioden) dieselbe Person eine wieder maximal 12-jährige Amtsdauer nur bekleiden darf, wenn dazwischen zumindest eine (volle, das heißt 6-jährige) Funktionsperiode liegt.

1920-11-10



































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































































